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Finden Sie hier die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Bürgschaft. Sollten Sie nicht finden was Sie suchen, zögern Sie nicht, uns über das Kontaktformular zu kontaktieren.
Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.
Im Gegensatz zur klassischen Bürgschaft haftet der Bürge bei einer Ausfallbürgschaft eigentlich erst und nur, soweit der Gläubiger mit seiner Forderung tatsächlich ausfällt. Der Gläubiger muss nachweisen, dass er erfolglos die Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner versucht hat. In Abweichung hiervon gilt für die Bürgschaftsbank der Ausfall als eingetreten, wenn die Befriedigung nicht in einer bestimmten, vertraglich festgelegten Weise (z.B. durch Verwertung der im Vertrag angegebenen Sicherheiten) erfolgt ist. Der Ausfall gilt als eingetreten, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Die Bürgschaft der Bürgschaftsbank Niedersachsen kann grundsätzlich jedes kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Gartenbaus oder Angehörige freier Berufe mit Sitz in Niedersachsen beantragen, …
1. welches weniger als 250 Mitarbeiter hat,
2. dessen Umsatz im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr maximal € 50.000.000,00 betrug bzw. dessen Bilanzsumme im letzten Geschäftsjahr nicht höher als € 43.000.000,00 war.
Daneben ist antragsberechtigt jede Person, die sich mit Hilfe des verbürgten Kredits als tätiger Teilhaber an einem Unternehmen beteiligen will.
Gefördert werden zusätzlich mittelständische Einkaufs-, Fertigungs- oder Liefergenossenschaften oder andere Zusammenschlüsse in der Form juristischer Personen, sofern sie gleiche oder ähnliche Geschäftszwecke wie die genannten Genossenschaften verfolgen und ausschließlich den Mitgliedern dienen.
Ebenfalls gefördert werden Bauträger und sonstige Bauherren bzw. Erwerber, wenn und soweit die zu erstellenden gewerblichen Räume für Angehörige der oben genannten Personenkreise bestimmt sind.
Die Bürgschaftsbank Niedersachsen entscheidet über die Bürgschaft unter Abwägung von Chance und Risiko aus dem jeweiligen Vorhaben. Entsprechend fließen verschiedene Informationen in die Gesamtbeurteilung mit ein. Eine Übersicht, der für das jeweilige Vorhaben benötigten Informationen und Unterlagen kann der Antragsteller/ die Antragstellerin dem Antragsvordruck entnehmen. Die Hausbank unterstützt bei der Zusammenstellung.
Die Bürgschaft wird gemeinsam mit der Hausbank unkompliziert beantragt.
Den Link zu unserem digitalen Antragsweg finden Sie hier:
Die Bürgschaftsbank Niedersachsen entscheidet über die Bürgschaft unter Abwägung von Chance und Risiko aus dem jeweiligen Vorhaben. Entsprechend fließen verschiedene Informationen in die Gesamtbeurteilung mit ein. Eine Übersicht, der für das jeweilige Vorhaben benötigten Informationen und Unterlagen finden Sie hier - die Hausbank unterstützt Sie gern bei der Zusammenstellung:
Gewöhnlich wird die Bürgschaftsbank Niedersachsen erst mit der Antragstellung zum ersten Mal aktiv in das Vorhaben mit eingebunden. Entsprechend umfangreich sind die anschließenden Maßnahmen zur Beurteilung des Gesamtvorhabens. Gewöhnlich erfolgt eine abschließende Entscheidung in einem Zeitfenster von 4-6 Wochen nach Einreichung der entscheidungsrelevanten Unterlagen.
Eine Antragstellung bei der Bürgschaftsbank Niedersachsen verursacht zunächst keine Kosten.
Nach Genehmigung fällt einmal ein Bearbeitungsentgelt an. Zusätzlich stellt die Bürgschaftsbank Niedersachsen nach Bürgschaftsübernahme eine laufende Provision in Rechnung. Diese richtet sich nach dem verabredeten Verbürgungsgrad und wird jeweils im Voraus berechnet.
Details zu Bearbeitungsentgelt und Avalprovision finden Sie hier:
Persönliche Beratung
Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 bis 13:00 Uhr