Mit der Classic-Bürgschaft unterstützen wir gewerbliche Finanzierungsvorhaben von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) inkl. Existenzgründungen durch Übernahme von Ausfallbürgschaften.
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Verbürgungsanlass: Finanzierung von Unternehmensgründungen, -übernahmen, -nachfolgen, Mobilien- und Immobilieninvestitionen, Betriebsmitteln, KK- und Avalkredite
Voraussetzung: Einhaltung der KMU-Kriterien, erfolgversprechendes Vorhaben, bankübliche Besicherung
Verbürgungsleistung je KNE: bis zu 80 %, max. € 2,0 Mio.
Mit der Classic-Bürgschaft unterstützen wir gewerbliche Finanzierungsvorhaben von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) inkl. Existenzgründungen durch Übernahme von Ausfallbürgschaften.
Die Finanzierungsvorhaben umfassen Existenzgründungen inkl. Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen von mind. 10 % am Gesellschaftskapital, Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen sowie Betriebsmittel-finanzierungen inkl. Kontokorrentkredite und Bankavale.
Nicht verbürgt werden Kredite für Sanierungen und Umfinanzierungen sowie für private und wohnwirtschaftliche Zwecke.
Vorteile für Unternehmen
Vorteile für Kreditinstitute
Das Programm richtet sich an:
Finanzierung von:
Investitionen
Betriebsmitteln (-anteil)
Hinweis zu Programmkrediten der öffentlichen Hand (KfW):
Hier gelangen Sie zu unserer Preis- und Konditionenübersicht.
Die Antragstellung der Bürgschaft erfolgt grundsätzlich bei positiver Einschätzung des Vorhabens durch die Hausbank und /oder vor Kreditzusage bzw. vor der (Teil-) Auszahlung des Kredites.
Hier gelangen Sie zu unserem Onlineantrag.
Alle wichtigen Informationen zu den Unterlagen finden Sie hier.
Weitere Bürgschaftsprogramme
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Bürgschaftsbanken sind Kreditinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) und unterstützen gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe bei der Kredit- oder Beteiligungsfinanzierung. Die von ihnen als Wirtschaftsförderer seit über 60 Jahren übernommenen Bürgschaften stellen eine vollwertige Sicherheit für alle Hausbanken dar und tragen dazu bei, wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben auch bei beschränkten Möglichkeiten des Unternehmens oder des Unternehmers zur Kreditbesicherung umsetzen zu können. Bürgschaften sind ein erfolgreiches Instrument und kombinieren unternehmerische Selbsthilfe mit Staatshilfe. Besonders unter ordnungspolitischen Aspekten sind die Bürgschaften sinnvoll.
Im Gegensatz zur klassischen Bürgschaft haftet der Bürge bei einer Ausfallbürgschaft eigentlich erst und nur, soweit der Gläubiger mit seiner Forderung tatsächlich ausfällt. Der Gläubiger muss nachweisen, dass er erfolglos die Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner versucht hat. In Abweichung hiervon gilt für die Bürgschaftsbank der Ausfall als eingetreten, wenn die Befriedigung nicht in einer bestimmten, vertraglich festgelegten Weise (z.B. durch Verwertung der im Vertrag angegebenen Sicherheiten) erfolgt ist. Der Ausfall gilt als eingetreten, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Die Bürgschaft der NBB kann grundsätzlich jedes kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Gartenbaus oder Angehörige freier Berufe mit Sitz in Niedersachsen beantragen, …
1. welches weniger als 250 Mitarbeiter hat,
2. dessen Umsatz im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr maximal € 50.000.000,00 betrug bzw. dessen Bilanzsumme im letzten Geschäftsjahr nicht höher als € 43.000.000,00 war.
Daneben ist antragsberechtigt jede Person, die sich mit Hilfe des verbürgten Kredits als tätiger Teilhaber an einem Unternehmen beteiligen will.
Gefördert werden zusätzlich mittelständische Einkaufs-, Fertigungs- oder Liefergenossenschaften oder andere Zusammenschlüsse in der Form juristischer Personen, sofern sie gleiche oder ähnliche Geschäftszwecke wie die genannten Genossenschaften verfolgen und ausschließlich den Mitgliedern dienen.
Ebenfalls gefördert werden Bauträger und sonstige Bauherren bzw. Erwerber, wenn und soweit die zu erstellenden gewerblichen Räume für Angehörige der oben genannten Personenkreise bestimmt sind.
Die NBB entscheidet über die Bürgschaft unter Abwägung von Chance und Risiko aus dem jeweiligen Vorhaben. Entsprechend fließen verschiedene Informationen in die Gesamtbeurteilung mit ein. Eine Übersicht, der für das jeweilige Vorhaben benötigten Informationen und Unterlagen kann der Antragsteller/ die Antragstellerin dem Antragsvordruck entnehmen. Die Hausbank unterstützt bei der Zusammenstellung.
Die Bürgschaft wird gemeinsam mit der Hausbank unkompliziert beantragt.
Den Link zu unserem digitalen Antragsweg finden Sie hier:
E-AntragDie NBB entscheidet über die Bürgschaft unter Abwägung von Chance und Risiko aus dem jeweiligen Vorhaben. Entsprechend fließen verschiedene Informationen in die Gesamtbeurteilung mit ein. Eine Übersicht, der für das jeweilige Vorhaben benötigten Informationen und Unterlagen finden Sie hier - die Hausbank unterstützt Sie gern bei der Zusammenstellung:
Übersicht AntragsunterlagenGewöhnlich wird die NBB erst mit der Antragstellung zum ersten Mal aktiv in das Vorhaben mit eingebunden. Entsprechend umfangreich sind die anschließenden Maßnahmen zur Beurteilung des Gesamtvorhabens. Gewöhnlich erfolgt eine abschließende Entscheidung in einem Zeitfenster von 4-6 Wochen nach Einreichung der entscheidungsrelevanten Unterlagen.
Eine Antragstellung bei der NBB verursacht zunächst keine Kosten.
Nach Genehmigung fällt einmal ein Bearbeitungsentgelt an. Zusätzlich stellt die NBB nach Bürgschaftsübernahme eine laufende Provision in Rechnung. Diese richtet sich nach dem verabredeten Verbürgungsgrad und wird jeweils im Voraus berechnet.
Details zu Bearbeitungsentgelt und Avalprovision finden Sie hier:
Preis- und KonditionsverzeichnisWie Sie Ihrem Kunden eine Bürgschaft ermöglichen.
Um Ihrem Kunden eine Bürgschaft bei der NBB zu ermöglichen, müssen Sie nur drei einfache Schritte gehen.
Sollte ein Kunde Ihnen ein Vorhaben eröffnen, für dessen Umsetzung er eine Bürgschaft benötigt, informieren Sie Ihn über die Möglichkeiten der NBB. Gerne stehen wir Ihnen schon zu diesem Zeitpunkt mit Rat und Tat zur Seite. (Verlinkung Ansprechpartner)
Anschließend übersenden Sie die Unterlagen an uns. Im Folgenden prüfen wir selbstständig das Vorhaben und übernehmen die weitere Abstimmung und erforderlichen Schritte.
Sobald die Bürgschaft genehmigt ist, bekommen Sie von uns die Bürgschaftserklärung und können alle relevanten Verträge für die Kreditauszahlung aufsetzen. Für die Bürgschaftsübernahme berechnet die NBB eine laufende Provision für das jeweilige Kalenderjahr im Voraus.
Ansprechpartner