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Bürgschaftsprogramm

Express-Bürgschaft

  • Verbürgungsanlass: Finanzierung von Mobilien- und Immobilieninvestitionen, Betriebsmitteln, KK- und Avalkrediten

  • Voraussetzung: Einhaltung der KMU-Kriterien, erfolgversprechendes Vorhaben

  • Verbürgungsleistung je KNE: bis zu 80 %, max. T€ 250

  • Besonderheiten: 24-h-Bürgschaft, elektronische Antragstellung, Crefo-Bonitätsindex < 300

Mit der Express-Bürgschaft unterstützen wir gewerbliche Finanzierungsvorhaben von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) durch Übernahme von Ausfallbürgschaften innerhalb eines Bankarbeitstages auf Grundlage definierter Bonitätskriterien.

Leistungen

Die Finanzierungsvorhaben umfassen Investitionen für Geschäfts- und Betriebs-erweiterungen, Betriebsverlagerungen sowie Betriebsmittelfinanzierungen inkl. Kontokorrentkredite und Bankavale.

  • Bankkredite können bis zu 80 % durch eine Ausfallbürgschaft abgesichert werden.
  • Die Höchstbürgschaft je Bürgschaft und auch kumuliert beträgt € 250.000.

Nicht verbürgt werden Kredite für Existenzgründungen, Sanierungen und Umfinanzierungen sowie für private und wohnwirtschaftliche Zwecke.

Vorteile für Unternehmen

  • besserer Zugang zu Kreditmitteln durch werthaltige Absicherung für die Hausbank
  • unabhängige Prüfung Ihres Vorhabens
  • Erhöhung Ihrer Chancen zur Realisierung des Investments
  • verbesserte Kreditkonditionen

Vorteile für Kreditinstitute

  • Minimierung des Eigenrisikos auf bis zu 20 % durch werthaltige Kreditbesicherung
  • verringerte Eigenkapitalbindungskosten
  • zweite, unabhängige und sachverständige Prüfung des Kreditrisikos sowie des unternehmerischen Vorhabens

Unternehmen

  • Der Standort oder der Investitionsort des Unternehmens befindet sich in Niedersachsen.
  • Das Unternehmen ist ein KMU gem. EU-Definition:
    • weniger als 250 Mitarbeiter und
    • einem Jahresumsatz von höchstens € 50 Mio. oder
      eine Bilanzsumme von höchstens € 43 Mio.
      (Die Werte beziehen sich auf den letzten Jahresabschluss.)

Das Programm richtet sich an:

  • Unternehmen nahezu aller Branchen (ausgenommen die landwirtschaftliche Primärproduktion) Betriebe des Gartenbaus sowie Angehörige freier Berufe (Steuerberater, Ärzte, Anwälte etc.)
  • bestehende Unternehmen: Übernahme anderer bzw. tätige Beteiligungen von mind. 10 % am Gesellschaftskapital anderer Unternehmen, Betriebserweiterungen inkl. Betriebsverlagerungen, Modernisierungen, Entwicklungskosten, Investitions- und Betriebsmittelbedarf inkl. Kontokorrent- und Avalkredite



Bonitätskriterien

Der letzte endgültige Jahresabschluss des Unternehmens ist nicht älter als 20 Monate nach Bilanzstichtag und bestätigt ein positives Jahresergebnis:

Die Hausbank bestätigt im Zuge der Antragstellung, dass

  • die Kapitaldienstfähigkeit des Antragsteller auf Basis von "Ist-Zahlen" und unter Berücksichtigung der Kapitaldienste aus dem aktuellen Vorhaben rechnerisch gegeben ist,
  • aus nachfolgenden BWA-Unterlagen sowie der Kontoführung keine Negativentwicklungen zum Unternehmen/ Antragsteller erkennbar/ bekannt sind

Der aktuelle Crefo-Bonitätsindex ist besser als 300 (Überprüfung erfolgt durch die Bürgschaftsbank)


Laufzeit der Bürgschaft

Finanzierung von:

Investitionen

  • entsprechend der Abschreibungsdauer, höchstens 15 Jahre
  • bei baulichen Maßnahmen höchstens 23 Jahre

Betriebsmitteln (-anteil)

  • Warenlagerfinanzierungen bis zu 10 Jahre
  • Kontokorrent- und Avalkredite bis zu 8 Jahre bei maximal 4 Freijahren und anschließender linearer Tilgung der Bürgschaft

Hinweis zu Programmkrediten der öffentlichen Hand (KfW, NBank):

  • Bei Kreditprogrammen mit längeren Laufzeiten kann von den oben genannten Laufzeiten abgewichen werden.
  • Abweichende Kreditlaufzeiten werden einzelfallbezogen entschieden.


Preise

Hier gelangen Sie zu unserer Preis- und Konditionenübersicht.


Antrag

Die Antragstellung der Bürgschaft erfolgt grundsätzlich bei positiver Einschätzung des Vorhabens durch die Hausbank und /oder vor Kreditzusage bzw. vor der (Teil-) Auszahlung des Kredites.

Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden.


Kreditbesicherung

  • Persönliche Haftung des/ der maßgeblichen Gesellschafter(s), grundsätzlich insgesamt in Kredithöhe
  • Bei Betriebsaufspaltungen: wechselseitige Mithaft von Betriebs- und Besitzgesellschaft
  • Bei Immobilienfinanzierungen: Grundschuld in Kredithöhe
  • Bei Finanzierungen an tätige Teilhaber als Betriebserweiterung:
    • Mithaft der Betriebsgesellschaft
    • Positiv-/ Negativerklärung bezüglich finanzierter Anteile

Weitere Sicherheiten im Ermessen der Hausbank



Unterlagen

Die antragstellende Hausbank erstellt eine Kapitaldienstrechnung, die sie dem elektronischen Antrag beifügt.

Weitere Bürgschaftsprogramme

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Häufige Fragen zur Bürgschaft

Was ist eine Bürgschaftsbank?

Bürgschaftsbanken sind Kreditinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) und unterstützen gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe bei der Kredit- oder Beteiligungsfinanzierung. Die von ihnen als Wirtschaftsförderer seit über 60 Jahren übernommenen Bürgschaften stellen eine vollwertige Sicherheit für alle Hausbanken dar und tragen dazu bei, wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben auch bei beschränkten Möglichkeiten des Unternehmens oder des Unternehmers zur Kreditbesicherung umsetzen zu können. Bürgschaften sind ein erfolgreiches Instrument und kombinieren unternehmerische Selbsthilfe mit Staatshilfe. Besonders unter ordnungspolitischen Aspekten sind die Bürgschaften sinnvoll.

Was ist eine Ausfallbürgschaft?

Im Gegensatz zur klassischen Bürgschaft haftet der Bürge bei einer Ausfallbürgschaft eigentlich erst und nur, soweit der Gläubiger mit seiner Forderung tatsächlich ausfällt. Der Gläubiger muss nachweisen, dass er erfolglos die Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner versucht hat. In Abweichung hiervon gilt für die Bürgschaftsbank der Ausfall als eingetreten, wenn die Befriedigung nicht in einer bestimmten, vertraglich festgelegten Weise (z.B. durch Verwertung der im Vertrag angegebenen Sicherheiten) erfolgt ist. Der Ausfall gilt als eingetreten, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

Wer kann eine Bürgschaft beantragen?

Die Bürgschaft der NBB kann grundsätzlich jedes kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Gartenbaus oder Angehörige freier Berufe mit Sitz in Niedersachsen beantragen, …

1. welches weniger als 250 Mitarbeiter hat,

2. dessen Umsatz im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr maximal € 50.000.000,00 betrug bzw. dessen Bilanzsumme im letzten Geschäftsjahr nicht höher als € 43.000.000,00 war.

Daneben ist antragsberechtigt jede Person, die sich mit Hilfe des verbürgten Kredits als tätiger Teilhaber an einem Unternehmen beteiligen will.

Gefördert werden zusätzlich mittelständische Einkaufs-, Fertigungs- oder Liefergenossenschaften oder andere Zusammenschlüsse in der Form juristischer Personen, sofern sie gleiche oder ähnliche Geschäftszwecke wie die genannten Genossenschaften verfolgen und ausschließlich den Mitgliedern dienen.

Ebenfalls gefördert werden Bauträger und sonstige Bauherren bzw. Erwerber, wenn und soweit die zu erstellenden gewerblichen Räume für Angehörige der oben genannten Personenkreise bestimmt sind.

Gibt es Ausschlusskriterien für einen Bürgschaftsantrag?

Die NBB entscheidet über die Bürgschaft unter Abwägung von Chance und Risiko aus dem jeweiligen Vorhaben. Entsprechend fließen verschiedene Informationen in die Gesamtbeurteilung mit ein. Eine Übersicht, der für das jeweilige Vorhaben benötigten Informationen und Unterlagen kann der Antragsteller/ die Antragstellerin dem Antragsvordruck entnehmen. Die Hausbank unterstützt bei der Zusammenstellung.

Wie beantrage ich eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft wird gemeinsam mit der Hausbank unkompliziert beantragt.

Den Link zu unserem digitalen Antragsweg finden Sie hier:

E-Antrag
Welche Informationen/ Unterlagen benötigt die Bürgschaftsbank?

Die NBB entscheidet über die Bürgschaft unter Abwägung von Chance und Risiko aus dem jeweiligen Vorhaben. Entsprechend fließen verschiedene Informationen in die Gesamtbeurteilung mit ein. Eine Übersicht, der für das jeweilige Vorhaben benötigten Informationen und Unterlagen finden Sie hier - die Hausbank unterstützt Sie gern bei der Zusammenstellung:

Übersicht Antragsunterlagen
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Bürgschaftsantrages?

Gewöhnlich wird die NBB erst mit der Antragstellung zum ersten Mal aktiv in das Vorhaben mit eingebunden. Entsprechend umfangreich sind die anschließenden Maßnahmen zur Beurteilung des Gesamtvorhabens. Gewöhnlich erfolgt eine abschließende Entscheidung in einem Zeitfenster von 4-6 Wochen nach Einreichung der entscheidungsrelevanten Unterlagen.

Welche Kosten fallen für mich als Antragsteller/-in an?

Eine Antragstellung bei der NBB verursacht zunächst keine Kosten.

Nach Genehmigung fällt einmal ein Bearbeitungsentgelt an. Zusätzlich stellt die NBB nach Bürgschaftsübernahme eine laufende Provision in Rechnung. Diese richtet sich nach dem verabredeten Verbürgungsgrad und wird jeweils im Voraus berechnet.

Details zu Bearbeitungsentgelt und Avalprovision finden Sie hier:

Preis- und Konditionsverzeichnis
Wie ist der Verfahrensablauf?

Wie Sie Ihrem Kunden eine Bürgschaft ermöglichen.

Um Ihrem Kunden eine Bürgschaft bei der NBB zu ermöglichen, müssen Sie nur drei einfache Schritte gehen.

Sollte ein Kunde Ihnen ein Vorhaben eröffnen, für dessen Umsetzung er eine Bürgschaft benötigt, informieren Sie Ihn über die Möglichkeiten der NBB. Gerne stehen wir Ihnen schon zu diesem Zeitpunkt mit Rat und Tat zur Seite. (Verlinkung Ansprechpartner)

Anschließend übersenden Sie die Unterlagen an uns. Im Folgenden prüfen wir selbstständig das Vorhaben und übernehmen die weitere Abstimmung und erforderlichen Schritte.

Sobald die Bürgschaft genehmigt ist, bekommen Sie von uns die Bürgschaftserklärung und können alle relevanten Verträge für die Kreditauszahlung aufsetzen. Für die Bürgschaftsübernahme berechnet die NBB eine laufende Provision für das jeweilige Kalenderjahr im Voraus.

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